AUSNAHMEKONTINGENT

Laut den Vergaberichtlinien per August 2022 wird die Vorgehensweise der Banken betreffend Leistbarkeit der Kreditrate, den eingebrachten Eigenmitteln und der Realsicherheit sowie Gesamtverschuldung seitens der FMA (Finanzmarktaufsicht) sehr streng geprüft.
Sollte die FMA hier eine Nichteinhaltung seitens der Bank feststellen, kann das für die Banken hohe Strafgelder nach sich ziehen.
Die Banken müssen streng darauf achten das die Vorgaben seitens der FMA erfüllt werden.
Für Kreditanfragen die die erforderlichen Auflagen in einer dieser Sparten nicht zur Gänze erfüllen, gibt es das sogenannte Ausnahmekontingent.
Die Höhe dieses Ausnahmekontingentes richtet sich nach dem Volumen welches die Bank pro Jahr an Kreditsumme vergibt. In halbjährlicher Betrachtung im Nachhinein wird ermittelt wieviel Volumen die jeweilige Bank als Ausnahmekontingent vergeben darf.
Kredite die nicht in allen Kriterien den FMA Richtlinien entsprechen sind deshalb für die Banken eine große Herausforderung.

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