Unsere AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Treffpunkt-Finanzieren GmbH


§1 Geltungsbereich

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Kontaktaufnahme zwischen der Treffpunkt-Finanzieren GmbH (im folgenden kurz Treffpunkt genannt) und dem Kunden. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören alle Dienstleistungen, insbesondere auch Verträge zwischen Treffpunkt und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen, einschließlich der bloßen Analyse des Kundenvermögens zum Inhalt haben.

(2) Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allen weiteren Verträgen und Dienstleistungen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird.

(3) Bei Verträgen zwischen Treffpunkt und dem Kunden, die dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit, als sie den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht entgegenstehen.

§2 Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Treffpunkt benötigt für die sorgfältige und gewissenhafte Erbringung ihrer Dienstleistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgeben zu können.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, Treffpunkt  alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung vorzulegen und Treffpunkt von allen Umständen, die für die Erbringung der Dienstleistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.

 (3) Die nach gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann Treffpunkt ungeprüft zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen.

 §3 Laufende Betreuung 
(1) Wird eine ausdrückliche Vereinbarung zur laufenden Beratung abgeschlossen, gilt diese Vereinbarung zwischen Treffpunkt  und dem Kunden auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderquartals aufgekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 

(2) Die Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung wird durch Abs. 1 nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn (a) über das Vermögen eines Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder der Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens oder die Abweisung eines solchen Antrags vorliegt und der Vertragspartner seine Zahlungen einstellt; (b) der Kunde mit einer Zahlung aufgrund dieses Vertrags auch nach schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung von zumindest einer Woche gegenüber dem ursprünglichen Zahlungstermin um mehr als vier Wochen in Verzug ist; (c) sonstige wesentliche Vertragsverletzungen. 

§4 Mitteilungen an den Kunden 
(1) Die Erteilung von Aufträgen hat schriftlich nach vorheriger Beratung durch Treffpunkt zu erfolgen. Das Erteilen von Aufträgen mittels Telefon, Telefax oder Email ist nur dann gültig, wenn der Kunde sein Einverständnis damit ausdrücklich und schriftlich erklärt. Emails gelten als schriftliche Erklärung. 

(2) Treffpunkt  ist verpflichtet, Aufträge des Kunden unverzüglich durchzuführen,  sofern  Treffpunkt ohne Verschulden zur Ansicht gelangt, dass diese vom Kunden stammen und sofern Treffpunkt nicht unverzüglich den Kunden verständigt, dass die Ausführung unterbleibt oder der Auftrag nicht angenommen wird. Die Verpflichtung zum unverzüglichen Durchführen des Auftrags besteht dann nicht, wenn Treffpunkt auf Grund höherer Gewalt, am Durchführen gehindert ist. Ist das Durchführen eines Vermittlungsauftrags nicht möglich, hat Treffpunkt den Kunden hievon ehestmöglich zu informieren. 



(3) Ständige Beobachtung der Verträge ist nicht vereinbart.

(4) Als Zustelladresse gilt die Treffpunkt zuletzt bekannt gegebene Adresse. 

(5) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Übermittlung von E-mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt Treffpunkt keinerlei Haftung. E-Mails gelten erst nach ausdrücklicher Bestätigung des Einlangens bei Treffpunkt als zugestellt. 

§5 Urheberrechte
Der Kunde anerkennt, dass jedes von Treffpunkt  erstellte Konzept ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Vervielfältigungen, Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Treffpunkt. 

§6 Offenlegung von Unterlagen, Haftung 
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen und Unterlagen, die für eine korrekte Erfüllung des Auftrags durch Treffpunkt erforderlich sind, wahrheitsgemäß, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, damit eine ordnungsgemäße Bearbeitung durch Treffpunkt möglich ist. 

(2) Treffpunkt ist verpflichtet, auf Grundlage der ihm übermittelten Informationen mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse des Kunden die entsprechenden Schlussfolgerungen zu treffen und das Konzept zu erstellen. Treffpunkt trifft keine Haftung, wenn vom Kunden Informationen oder Auskünfte nicht oder falsch erteilt werden, die für das Beratungskonzept maßgeblich sind. 

(3) Treffpunkt haftet für allfällige Schäden des Kunden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn oder Versäumung von besseren Konditionen

(4) Für Schadenersatzansprüche gilt ferner eine Haftungsbeschränkung in Höhe der Vergütung, die Treffpunkt in den vergangenen sechs Monaten vor Eintritt des Schadenfalls vom Kunden ausgezahlt wurden; die Haftung ist jedenfalls mit der Höchstsumme von EUR 5.000,– begrenzt. Sofern der Kunde kein Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes ist, müssen Schadenersatzansprüche gegen Treffpunkt innerhalb von einem Monat ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden. 

(5) Aufgrund des anwachsenden Umfangs der Fachliteratur gehört es nicht zum Inhalt der Dienstleistungen, aktive Nachforschungen in der Fachliteratur anzustellen, es sei denn, dass dies vom Kunden ausdrücklich gewünscht ist. 

(6) Treffpunkt  ist nicht verpflichtet, zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben, sondern verwendet den von einem Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut nach dem Kapitalmarktgesetz oder dem Investmentfondsgesetz auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüften Prospekt und haftet daher unbeschadet der Bestimmung des § 11 Abs 1 Z 3 KMG nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit des geprüften Prospekts. 

(7) Treffpunkt ist kein Steuerberater und ist daher nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die empfohlene Veranlagungsform/Finanzierungsform auch die für den Kunden steuerlich günstigste ist. Dem Kunden wird empfohlen, sich über die steuerlichen Folgen seiner Veranlagung/Finanzierung selbst mit seinem Steuerberater in Verbindung zu setzen. 

§7 Vertraulichkeit, Datenschutz 

(1) Treffpunkt ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Jede Weitergabe von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. 

(2) Der Kunde ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit einer automationsunterstützten Verwendung seiner Daten einverstanden. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit – auch ohne Angabe von Gründen – widerrufen werden. 



§8 Vollmachtserteilung 

(1) Durch diese Allgemeinen Auftragsbedingungen bevollmächtigt der Kunde Treffpunkt alle Unterlagen, die mit der Erfüllung dieses Auftrags im Zusammenhang stehen, einzusehen und Kopien hievon zu erstellen. 

(2) Ferner bevollmächtigt der Kunde Treffpunkt, in seinem Namen Auskünfte über Konto- und Depotstände sowie Kreditkonten bei Banken abzufragen, und diese Institute gegenüber Treffpunkt vom Daten- und Bankgeheimnis zu entbinden. 

§9 Rücktrittsrechte des Kunden 
(1) Gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist der Kunde berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen. 

(2) Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln. Der Rücktritt ist rechtzeitig, wenn er innerhalb der in Abs 1 genannten Frist abgesendet wird. 

§ 10 Schlussbestimmungen


(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Gebot der Schriftlichkeit selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. In einem solchen Fall wird die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. 

(3) Die Verträge zwischen Treffpunkt und dem Kunden unterliegen österreichischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – mit Ausnahme von Konsumenten iSd KSchG – jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte von Treffpunkt befindet.  Treffpunkt ist berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen zuständigen Gericht einzubringen. Unbeschadet dessen ist für Konsumenten iSd KSchG jenes Gerichts zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Konsumenten liegt.