Grundbuch

Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte.

eingetragen werden:

  • Eigentum
  • Wohnungseigentum
  • Pfandrecht
  • Baurecht
  • Dienstbarkeiten und Reallasten (von beiden gibt es verschiedene Arten)

Link: Allgemeines zum Grundbuch