bankgarantie

Bei einer Bankgarantie wird von der Bank gewährleistet, dass der Begünstigte von einem Dritten eine vertraglich vereinbarte Leistung erhält.

Bei Nichterbringung der Leistung kann die Bank auf Zahlung eines in der Garantie festgelegten Höchstbetrages in Anspruch genommen werden.

Einige Firmen akzeptieren auch die sogenannte "unwiderrufliche Zahlungsanweisung".

In diesem Fall verpflichtet sich die Bank je nach Baufortschritt die vereinbarte Summe nur an die zu benennende Firma zu überweisen. (Kostengünstiger als eine Bankgarantie).